Landschaftspflege |
Durch den Einfluss menschlicher Tätigkeit und mit Unterstützung von Weidetieren verwandelte sich zum Ende des Mittelalters die europäische Urlandschaft in eine Kulturlandschaft. In der Mitte des vorigen Jahrhunderts findet man nur noch Reste der ehemals überwiegenden mitteleuropäischen Waldlandschaft mit integrierter Waldweide. Dafür dominierte fortan eine offene Landschaft mit Heiden, Magerrasen, Triften, Ödland und siedlungsnahen Ackerflächen. Die neu entstandenen Lebensräume garantierten aufgrund veränderter Licht-, Klima- und Bodenverhältnisse nach Woike und Zimmermann (1997) eine größere Artenvielfalt bei Pflanzen und Tieren als im vorher bestimmenden Wald. Besonders das Schaf hat bei der Entstehung und Erhaltung der Kulturlandschaft und bei der Ausprägung exponierter Landstriche und Biotope einen messbaren Beitrag geleistet. Erinnert sei hier an die Lüneburger Heide, die Schwäbische und Fränkische Alb, die Rhön, die Insel Rügen und alpine Regionen. Nur genügsame und ausreichend bewegliche Schafherden konnten diese kargen, teilweise schwer zugänglichen Standorte einigermaßen wirtschaftlich nutzen. Zur Erhaltung vieler der angesprochenen, häufig großflächigen Kulturlandschaften ist auch zukünftig der Einsatz von Schafen unverzichtbar. Ein gänzlicher Verzicht auf die Pflege der Kulturlandschaft führt zu deren Verbuschung und Verwaldung sowie zur Zunahme monotoner, wenig abwechslungsreicher Lebensräume. Die Durchführung der Landschaftspflege mit Schafen stellt keinen Selbstzweck dar und hat nachweislich bestimmte Aufgaben an definierten Standorten zu erfüllen, wozu in der Regel vertragliche Grundlagen die entsprechenden Voraussetzungen bilden. Grundlage der Zusammenarbeit sind fest gelegte Weideflächen die einer vorausgegangenen Biotopkartierung unterzogen wurden, in der die Belange des Lebensraums von Flora und Fauna berücksichtigt wurden und die Beweidung deren Bedürfnissen befolgt. Nichtsdestotrotz sind die Auswirkungen der Bewirtschaftung von Pflegeflächen mit Schafen durch klare vertragliche Festlegungen dergestalt zu optimieren, dass sie einen Kompromiss ergeben, der neben den Zielen des Naturschutzes das wirtschaftliche Ergebnis der Schafhaltung ausreichend berücksichtigt. Ausgehend von den 1976 im Bundesnaturschutzgesetz verankerten Zielen bei der Natur- und Landschaftspflege in Deutschland müssen die Pflegeleistungen der Schafbestände einen Beitrag zur Sicherung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, bei der Erhaltung der Tier- und Pflanzenwelt und bei der Bewahrung von Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Kulturlandschaft leisten. Zu den grundsätzlichen Aufgaben der Landschaftspflege mit Schafbeständen zählen: - Die Nutzung überständigen Weidefutters ohne übermäßigen Nährstoffentzug auf der Pflegefläche, - der Schutz von erosionsgefährdeten Hanglagen, Deichen und vernässten Mooren, -offenhalten der Landschaft und damit Verhinderung der Sukzession, die eine Verbuschung und schließlich Verwaldung mit sich bringen würde. Mit der Wahrnehmung dieser landespflegerischen Aktivitäten leistet die Schafhaltung außerdem einen aktiven Beitrag zum Schutz der Qualität von Boden, Wasser und Luft sowie für die Erhaltung des Erholungswertes ganzer Landschaften für den Mensch. Des Weiteren bildet der landschaftliche Reiz die Grundlage von Tourismus und Gastronomie. Es ist gewiss von Vorteil, dass sie diese Leistungen umweltfreundlich erbringt, weil keine Inanspruchnahme begrenzter, fossiler Energieträger wie Kohle und Erdöl erfolgt und die Luftverschmutzung und Lärmbelästigung gering bleiben. Finanziell schneidet sie damit günstiger als mechanische und chemische Pflegemaßnahmen ab. Abschließend ist festzustellen, dass der Erfolg und die Akzeptanz der Landschaftspflege auf das Verständnis der Bürger und Verbraucher basiert. Denn der Verzehr von heimischen Lammfleisch durch den Verbraucher garantiert die ökologische herragende Form der Landschaftspflege mit Schafherden. Nur die heimische Schafherden pflegen die reizvolle Kulturlandschaft. Mit dem Genuss von Lammfleisch aus unseren Landen fördert somit der Verbraucher den Erhalt herrlicher Landschaften, unterstützt den Naturschutz und trägt zum Erhalt wertvoller Biotope bei. |